1.1 Räume
Die Kinder- und Jugendgruppen werden in der Gymnastikhalle auf dem Vereinsgelände und in nahegelegenen Schulsporthallen und einer Bezirkssporthalle trainiert. In dem Haus mit der Gymnastikhalle sind bei den Umkleiden Sanitäranlagen und Duschen installiert.
Die Schulsporthallen und die Bezirkssporthalle sind wie in Hamburg üblich ausgerüstet.
Umkleiden sind keine Aufenthaltsbereiche für die Begleitungen der Jugend.
Aufgabe des Vereins ist es, unabhängig von den Sparten und Räumlichkeiten spartenübergreifend über die Abteilungsleitungen an die ÜL, Begleiter, Helfer und Eltern heranzutragen, dass wenn überhaupt, nur gleichgeschlechtliche Erwachsene die Kinder und Jugendlichen in die Umkleiden oder Sanitäranlagen begleiten, falls diese dort Hilfe benötigen.
Es gilt das Prinzip der Einsehbarkeit. Geräteräume werden nur von den ÜL betreten. Einzelgespräche finden nur in Bereichen statt, die für Andere einsehbar sind.
1.2 Sparten
Der Verein ist auf Breitensport ausgerichtet. Daher ist ein persönliches Abhängigkeitsverhältnis einzelner Kinder zu ÜL weitgehend ausgeschlossen.
Die Kinder- und Jugendgruppen gibt es in folgenden Sparten:
Handball
Judo
Karate
Tischtennis
Turnen
Die verantwortlichen ÜL haben alle eine Ausbildung des HSB und der zuständigen Fachverbände absolviert.
Abhängig von der Sparte kommt es im Training zu unterschiedlichem Körperkontakt, z. B. Hilfestellungen beim Turnen oder Haltungskorrekturen in anderen Sportarten. Dies kann und soll nicht vermieden werden. Auf die umsichtige Herangehensweise bei Korrekturen und das Vermeiden unangemessener körperlicher Kontakte gehen die selbst entwickelten Verhaltensregeln für ÜL ein (s. 5).
Die Aufgabe des Vereins ist es, die zuständigen Spartenleiter und die ÜL ihrer Abteilungen dafür zu sensibilisieren, dass nicht alle Berührungen von den Kindern und Jugendlichen gleich empfunden werden und nicht jede/r Erwachsene nur das Wohl des Kindes im Blick hat.
Während des Trainings gibt es eine Doppelbesetzung mit zwei ÜL oder die Begleitpersonen der Kinder können zusehen. Dies dient auch dem Schutz der ÜL.
Ein weiteres Augenmerk liegt auf dem Sprachgebrauch in den verschiedenen Sportarten und Gruppen. Auch wenn wettkampforientiertes Training oft mit rauer Sprache verbunden ist, darf der Ton nicht beleidigend oder in irgendeiner Weise übergriffig sein.
Es gibt Regeln im Umgang mit Kommunikationsmitteln. So werden keine 1:1 Social Media-Kontakte zu Teilnehmenden gepflegt und Gruppenchats dürfen nur für sport- und vereinsspezifische Themen genutzt werden.
Fotos und Videomaterial von Teilnehmenden werden nicht über soziale Medien weitergeleitet. Entsprechendes Material wird zur Veröffentlichung in Verbandsmedien nur mit schriftlicher Zustimmung der Teilnehmenden oder ihrer Erziehungsberechtigten verwendet.
1.3 Prävention sexualisierter Gewalt (PSG)
Der Verein hat zwei ausgebildete PSG-Beauftragte. Sie sind selbst ÜL und haben nach ihrer Schulung 2015 die Abteilungsleiter und andere Amtsträger in die Verantwortlichkeit für den Schutz der Kinder und Jugendlichen mit einer vereinsinternen Schulung einbezogen.
Alle ÜL des Vereins haben ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt und den Ehrenkodex der HSJ unterzeichnet.
Ein Vorteil des TSV Hohenhorst von 1963 liegt darin, dass die meisten aktiven ÜL seit vielen Jahren selbst im Verein Sport treiben und mit anderen Mitgliedern privat bekannt sind. Dadurch ist eine soziale Kontrolle vorhanden, die Sicherheit gibt, uns aber natürlich nicht aus der Verantwortung und Wachsamkeit entlässt.
Auf der Homepage wird auf der Seite zum Thema PSG, dieses Kinder- und Jugendschutzkonzept veröffentlicht. Außerdem legt der Verein in den vereinseigenen Räumen Flyer aus, die der Aufklärung der Kinder, Jugendlichen und ihrer Eltern dienen.
In den Sporthallen werden Plakate und Flyer aufgehängt, die Kinder und Eltern informieren.
1.4 Vereinsstruktur
Um der Tabuisierung von sexualisierter Gewalt entgegenzutreten, wurde PSG auf der ordentlichen Delegiertenversammlung thematisiert, um die Mitglieder dafür zu sensibilisieren und das Thema im Verein wie folgt zu verankern:
„Schweigen schützt die Falschen!“
Der TSV Hohenhorst von 1963 e. V. verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist. Verstöße können zum Ausschluss aus dem Verein und Verstöße seitens der ÜL können zum Entzug von Lizenzen führen.
Innerhalb des TSV Hohenhorst gibt es einen Jugendwart, Jugendsprecher und Jugendvertreter der Sparten. Die Jugendversammlung agiert selbstständig nach der Jugendordnung. Hier heißt es:
„Die Jugend des TSV Hohenhorst von 1963 e. V. verurteilt jede Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist.“
